Verkehrsmedizinische Untersuchung aller Fahrerlaubnisklassen TAXI, MIETWAGEN(P); OMNIBUS(D); LKW(C)

  • Kurzfristige Termine

  • Verkehrsgünstige Lage

  • Alles aus einer Hand (Allgemeinmedizin, Augenheilkunde, Verkehrsmedizin)

 

Ersterwerb:

TAXI/MIETWAGEN (P):
  1. Ärztliche Untersuchung und Bescheinigung
  2. Augenärztliche Untersuchung mit Sehtest, Perimetrie und Hörtest
  3. Psychometrischer Test (Reaktionstest)

OMNIBUS (D):
  1. Ärztliche Untersuchung und Bescheinigung
  2. Augenärztliche Untersuchung mit Sehtest, Perimetrie und Hörtest
  3. Psychometrischer Test (Reaktionstest)

LKW (C) :
  1. Ärztliche Untersuchung und Bescheinigung
  2. Augenärztliche Untersuchung mit Sehtest, Perimetrie und Hörtest

Verlängerung:

TAXI/MIETWAGEN (P): alle 5 Jahre
  1. Ärztliche Untersuchung und Bescheinigung
  2. Augenärztliche Untersuchung mit Sehtest, Perimetrie und Hörtest >
zusätzlich ab dem 60. Lebensjahr: 3. Psychometrischer Test (Reaktionstest)

OMNIBUS (D): alle 5 Jahre
  1. Ärztliche Untersuchung und Bescheinigung
  2. Augenärztliche Untersuchung mit Sehtest, Perimetrie und Hörtest
zusätzlich ab dem 50. Lebensjahr: 3. Psychometrischer Test (Reaktionstest)

LKW (C): alle 5 Jahre
  1. Ärztliche Untersuchung und Bescheinigung
  2. Augenärztliche Untersuchung mit Sehtest, Perimetrie und Hörtest
KOSTEN:
  1. Ärztliche Untersuchung und Bescheinigung: 34 Euro
  2. Augenärztliche Untersuchung mit Sehtest: 44 Euro
  3. Psychometrischer Test: 50 Euro (wird durch Dr. Serbaz Inal in der Bayerstraße 15 durchgeführt)
(Alle Preise sind inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Verkehrsmedizinische Untersuchung ist eine gutachterliche Leistung und unterliegt daher der gesetzlichen Umsatzsteuerpflicht)

Das Gutachten erhalten Sie direkt im Anschluss an die Untersuchung.

Was bringen Sie zur Untersuchung mit?
  1. Personalausweis
  2. Führerschein
  3. ggf. die aktuelle Brille oder die Kontaktlinsen

Die Verkehrsmedizinische Untersuchung dient der Begutachtung der gesundheitlichen Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr.

Die rechtliche Grundlage ergibt sich aus dem Straßenverkehrsgesetz gemeinsam mit der Fahrerlaubnisverordnung. (FeV).

Für die gewerbliche Teilnahme am Straßenverkehr gelten geregelte Untersuchungsfristen.

Für den Neuerwerb, die fristgerechte Verlängerung oder die Wiederbeantragung der Fahrerlaubnisklassen LKW (C), Bus (D) und Taxi/Personenbeförderung (P) ist jeweils eine Ärztliche Verordnung erforderlich.